Zweites Testament nach Berliner Testament/Vorausvermächtnis
Ein Erblasser hatte 1986 ein "Berliner Testament" zusammen mit seiner 1. Ehefrau verfasst, - welche im selben Jahr verstarb - in dem er sich als Vorerben, seine beiden Kinder als Nacherben des gesamten gemeinsamen Erbes eingesetzt hat.
In einem zweiten Testament von 1994 hat er direkt nach seiner erneuten Eheschliesung seiner zweiten Ehefrau verschiedene Objekte, aber auch sämtliche auf Konten befindliche Beträge und das gesamte Bargeld vermacht.
Das zuständige Nachlassgericht hat dies als Vermächtnis interpretiert.
Der RA der zweiten Ehefrau als Vorausvermächtnis.
Betrifft dieses zweite Testament, (so steht das drüber), den Pflichteilanspruch der zweiten Ehefrau.
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