AW: Zweites Testament nach Berliner Testament/Vorausvermächtnis
Hallo,
mit Wiederheirat kann das Berliner Testament gelöst werden, da die neue Ehefrau eine neue Pflichtteilsberechtigte Person darstellt. Somit ist das letzte Testament in seiner Fassung gültig, auch wenn bereits damals ein Ehepartner aus alter Ehe verstorben ist.
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