AW: Zweites Testament nach Berliner Testament/Vorausvermächtnis
Das ist ja aber nicht passiert, es ist vom Nachlassgericht auch die erste Verfügung, also das Berliner Testament als rechtsgültig eröffnet worden, meine Schwester und ich als Erben anerkannt (wir sind als Nacherben bereits im Grundbuch eingetragen).
Meine Frage ist: wenn es ein zweites Testament gibt, in welcher die zweite Ehefrau bedacht wurde, hat sie dann noch Anspruch auf einen Pflichteil?
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