AW: Zweites Testament nach Berliner Testament/Vorausvermächtnis
Hallo,
da die Dame zum Zeitpunkt des Todes mit dem Erblasser verheiratet war, hat Sie immer Anspruch auf den Pflichtteil. Egal, ob sie nun testamentarisch bedacht ist oder nicht.
Sollte das Ihr zugeteilte "Vermächtnis" den Pflichtteil überschreiten, ist dieser meiner Meinung nach abgegolten.
Viel mehr kann ich dazu aber auch nicht sagen, da die Abwicklung des Falls scheinbar nicht korrekt durchgeführt wurde.
Erbrecht Einfach
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