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Alt 01.10.2014, 18:21
rotwolf rotwolf ist offline
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Standard AW: Zweites Testament nach Berliner Testament/Vorausvermächtnis

Hallo recht- einfach,
Danke für deine Einschätzung. Ich habe mich in der Sache an einen Fachanwalt gewand, mal sehen wie der das sieht, aber vermutlich hast Du (einfach) recht.

freundlicher Gruß
rotwolf
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