Hallo laola,
im folgenden findest du einen Artikel, der die wichtigsten Merkmale für eine fristlose Kündigung durch den Mieter aufführt:
Die fristlose Kündigung oder Sonderkündigung durch den Mieter
Am wichtigsten sollte hierbei für dich der Abschnitt zu den Mängeln sein. Mängel sollten immer schriftlich und unter Auflage einer Frist zur Beseitigung beim Vermieter gemeldet werden. Lässt er diese Frist verstreichen und die Mängel beeinträchtigen die Bewohnbarkeit der Mietsache, sollte dies zu einer fristlosen Kündigung gereichen.
Bzgl. der geringeren Quadratmeterzahl, als im Mietvertrag angegeben, verweise ich mal auf dieses Thema aus unserem Forum:
Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben
Hier sind unter gewissen Voraussetzungen auch rückwirkende Mieten zurückforderbar.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach