Vollstreckungsbescheid an Erben oder Vermächtnisnehmer?
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
unsere Firma hatte Forderungen aus einer Handwerkerleistung in einem Anwesen unseres Kunden. Die Forderungen wurden nicht bezahlt, deshalb Beantragung Mahnbescheid. Der Kunde ist zwischen Mahnbescheid und Zustellung Vollstreckungsbescheid verstorben.
Der Mahnbescheid muss nun erneut ausgefertigt und zugestellt werden.
In der mir vorliegenden Abschrift des Testaments gibt es einen Alleinerben sowie "Vermächtnisnehmer", darunter die Person, die das Anwesen bekommt, in dem wir die Arbeiten ausgeführt hatten, und deren Rechnung noch unbezahlt ist.
Meine Frage:
An wen muss der Mahnbescheid zugestellt werden?
An den Erben oder an den Vermächtnisnehmer des Anwesens?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
ulpos
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