Hallo,
einmal vorweg: unter Pflichtteilsberechtigten Personen sind Schenkungen aus dem Vermögen der Erblasser durchaus auf das Erbe anrechenbar. Und das über einen Zeitraum von Jahren mit abschmelzendem Anteil. Lesen Sie dazu aus unserem Ratgeber:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach