AW: defeter Kühlschrank kurz nach Einzug
Sie hätten laut der geschlossenen Vereinbarung die Reparatur in Auftrag geben müssen. Da Sie das nicht gemacht haben, hätten Sie aber den Vermieter schriftlich darüber informieren müssen.
Da Sie aber beides nicht gemacht haben, schulden Sie dem Vermieter einen funktionierenden Kühlschrank.
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