Hallo,
ich würde hier eher vom bürokratischen Ansatz ausgehen, also Variante 2.
Da ich mir aber nicht ganz sicher bin, weil der Vater zwischenzeitlich auch verstarb, kann ich nur zu einer kurzen Beratung durch einen Onlineanwalt raten.
Diese können Sie auch über unser Forum unter dem folgenden Link in Anspruch nehmen:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach