Liebe Community,
vielleicht kann mir jemand helfen in einem sehr speziellen Fall.
Ich habe im August 2014 ein Haus mit Mietwohnungen erworben, das unter Zwangsverwaltung stand, bevor es versteigert werden sollte. Also noch vom zahlungsunfähigem Eigentümer. Die Zwangsverwaltung und auch der Versteigerungstermin wurde daraufhin aufgehoben.
Der Zwangsverwalter hat 2013 und bis August 2014 die Nebenkostenvorauszahlungen von den Mietern erhoben, aber noch keine Abrechnung erstellt.
Für das gesamt Jahr des Erwerbs, also für 2014, muß ich die Betriebskostenabrechnung für die Mieter machen. Die Mieter haben einen Anspruch darauf, das komplette Jahr abgerechnet zu bekommen.
Aber der Zwangsverwalter meint, ich müsse die Abrechnung auch für 2013 tun, da er das nicht mehr tun werde. Das meine ich nicht, da ich 2013 nicht Eigentümer war, keine Nebenkosten beglichen und auch keine Vorauszahlungen eingenommen habe.
Nun ist laut Gesetz normalerweise der jeweilige Eigentümer für die Betriebskostenabrechnung zuständig, mit Ausnahme des Jahres, in dem der Eigentümerwechsel stattfand. Aber der Eigentümer 2013 ist erstens zahlungsunfähig und hat zweitens ja auch keine Vorauszahlungen eingenommen, da das Haus in dem Jahr unter Zwangsverwaltung stand.
Wer also ist zuständig? Die Mieter müssen ja ihre Abrechnung erhalten.