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Alt 19.11.2014, 14:47
Christoph_Lange Christoph_Lange ist offline
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Registriert seit: 19.11.2014
Beiträge: 1
Standard Haus + Sanierung und Einzug + Testament greift noch nicht

Sehr geehrte Mitgleider,

bei folgendem Sachverhalt benötige ich Hilfe.

Es existiert ein Testament, aufgrund dessen eine Enkeltochter ein Grundstück nebst Inventar von ihrem Großvater bei dessen Todesfall erben wird. Zu dem Inventar gehört bzw. auf dem Grundstück steht eine Doppelhaushälfte.

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Sinngemäßer Inhalt des durch einen Notar verfassten und beurkundeten Testaments:

Das Haupterbe mit 3/5 geht an den alleinigen Sohn des Großvaters bzw. dem Vater der Enkeltochter. Dies betrifft das Barvermögen.

Der 2/5 Anteil der Enkeltochter ist auf o. g. Haus nebst Inventar beschränkt. Ein weiteres Enkelkind erhält eine festgelegte Geldsumme.
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Als das Testament aufgesetzt wurde, lebte der Großvater allein im Haus. Nun ist dieser in eine Wohnung umgezogen und möchte, dass die Enkeltochter das Haus bezieht, da sie es sowieso erben wird.

Das Haus befindet sich jedoch im sanierungsbedürftigen Originalzustand. Vor dem Einzug wäre eine kostenintensive Kernsanierung von Nöten, die die Enkeltochter durchführen möchte. Da das Verhältnis zwischen Tochter (2/5 Erbin) und Vater (3/5 Erbe) zerrüttet ist, braucht es die rechtliche Sicherheit für die Enkeltochter, da evtl. Streitigkeiten bei Erbeintritt zu befürchten sind.

Was muss nun getan werden, damit die Enkeltochter die Sanierung auf ihre Kosten durchführen und anschließend einziehen kann, noch bevor das Testament greift und mit der Sicherheit, dass ihr das Haus auch gehört?

Beste Grüße

Chistoph



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