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Alt 24.11.2014, 14:12
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Keine Info zum Tod des Erblassers - Wie kann ich das Erbe ausschlagen?

Hallo Jolo,

das ist kein Problem. Sollte Ihre Mutter versterben beginnt zuerst die Testamentseröffnung. Lesen Sie dazu doch einmal diesen Infoartikel aus unserem Erbrecht Ratgeber:
Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber

Sollten Sie keine Einladung oder anderweitige Information erhalten, sind Sie im Testament auch nicht bedacht worden. In diesem Falle bräuchten Sie nichts zu tun.

Werden Sie durch das Nachlassgericht oder einen Notar benachrichtigt, gilt es das Erbe auszuschlagen:
Erbe ausschlagen und Erbschaft ablehnen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber

Die Frist beträgt hierbei 6 Wochen und sie beginnt zu laufen, sobald Sie vom Erbfall erfahren haben. Demnach ist ein Wirksamwerden des Erbes ohne eine Information an Sie nicht möglich.


Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach
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