Hallo Jolo,
das ist kein Problem. Sollte Ihre Mutter versterben beginnt zuerst die Testamentseröffnung. Lesen Sie dazu doch einmal diesen Infoartikel aus unserem Erbrecht Ratgeber:
Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber
Sollten Sie keine Einladung oder anderweitige Information erhalten, sind Sie im Testament auch nicht bedacht worden. In diesem Falle bräuchten Sie nichts zu tun.
Werden Sie durch das Nachlassgericht oder einen Notar benachrichtigt, gilt es das Erbe auszuschlagen:
Erbe ausschlagen und Erbschaft ablehnen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber
Die Frist beträgt hierbei 6 Wochen und sie beginnt zu laufen, sobald Sie vom Erbfall erfahren haben. Demnach ist ein Wirksamwerden des Erbes ohne eine Information an Sie nicht möglich.
Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach