Hallo Sille,
in diesem Artikel findest du die Pflichtangaben für einen
schriftlichen Mietvertrag. Speziell Zum Mietobjekt müssen die folgenden Mindestangaben enthalten sein:
- Beschreibung der Wohnung und ihrer Lage einschließlich der Stockwerkangabe
- Anzahl der Wohnräume sowie der sonstigen Räume
Ich denke für die Lage kann man auch die Anschrift ansehen.
Sollte diese also fehlen ist es durchaus möglich, dass der Mietvertrag ungültig ist.
Da ich mir aber nicht 100% sicher bin empfehle ich vielleicht eine kleine Rückfrage bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein. Diese müssten diese Frage eigentlich aus dem FF beantworten können.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach