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Alt 03.12.2014, 14:27
ChK ChK ist offline
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Standard Erbschaftssteuer beim Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier: slowenischesRecht)

Sehr geehrtes Forum,

mein langjähriger Lebensgefährte ist verstorben. Nach materiellen slowenischen Recht bin ich Witwe (im slow. Erbrecht ist der nichteheliche Lebensgefährte gesetzlich wie ein Ehegatte erbberechtigt (1. Ordnung), wenn die Lebensgemeinschaft durch den Tod des Erblassers beendet wurde Art. 10 Abs. 2 ErbG) und habe je zu 1/2 mit unserem gemeinsamen Sohn ein Einfamilienhaus in Deutschland, in dem wir seit über 20 Jahre leben, von Todes wegen erworben. Bei ausländischen Staatsangehörigen unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen zivilrechtlich nach dem Grundsatz des Art. 25 Abs. 1 EGBGB dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Gem. deutschen Steuerrecht bin ich verpflichtet eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben und unter Anwendung der Steuerklasse III (Sonstige mit 30%) das Haus ect. zu versteuern. Da ich nur über ein geringes Einkommen aus einem Minijob verfüge, müsste ich das Haus veräußern oder das Erbe rückgängig machen.

Hier meine Frage:
nach welchen Recht ist zu verfahren und wie kann ich unser Haus retten, da es als "Familienheim" in Deutschland steuerlich nicht anwendbar ist und nur ein geringer Freibetrag zur Verfügung steht?
Bleibt mir nur die Lösung gem. Paragraf 1956 BGB nach Ablauf der 6 Wochen Frist den Erbschein anzufechten?

Vielen Dank für Eure Beiträge!



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