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Alt 12.12.2014, 11:15
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kopie vom Testament

Ich nehme an, dass Sie beabsichtigen eine Zweitschrift des Testaments für den Fall der Fälle anzufertigen.

Ich kann Ihnen sagen, dass diese keine Rechtsgültigkeit besitzt. Wenn Sie das Testament sicher aufbewahrt haben möchten, empfehle ich Ihnen Ihren letzten Willen bei einem Notar oder direkt beim Nachlassgericht gegen eine geringe Gebühr zu hinterlegen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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