Kein Wasserdruck im Bad - Vermieterin verweigert Reparaturen
Hallo,
ich wohne in einem Altbau und habe folgendes Problem: Im Bad ist ein äußerst geringer Wasserdruck, so dass Dusche und Waschbecken kaum bis gar nicht zu benutzen sind.
Dazu ist zu sagen, dass das Bad von einem früheren Mieter eingebaut worden ist und nicht im Mietvertrag aufgeführt ist.
Nun ist die Frage, ob die Vermieterin nach allgemeinen Mietrecht dazu verpflichtet ist, eine Waschgelegenheit (Dusche/Badewanne + Waschbecken) zu schaffen. Wäre dies der Fall, müsste sie doch eigentlich für Reparaturkosten aufkommen.
Kann mir dazu jemand hilfreiche Informationen geben?
Danke,
MarcoG.
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