AW: Abrechnung von Auslagen bei Erbschaft
Hallo Hans,
die Frage ist hierbei, um welche Art von Kosten es sich handelt, um zu bestimmen, ob diese auf die Erbmasse anrechenbar sind.
Sind es z.B. Kosten für einen Rechtstreit unter den Erben, haben diese die Erben selbst zu tragen.
Haben Sie die Erbschaft insgesamt für alle Erben "verwaltet", könnten Sie der Erbengemeinschaft möglicherweise eine Rechnung schreiben, was die Erbmasse mindern würde.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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