Hallo,
vor rund zwei Wochen (19.12.2014) erhielten wir von unserem Vermieter ein Mietanpassungsschreiben, allerdings ohne ordnungsgemäße Begründung und mit einer Zustimmungsfrist zum 22.12. und einer Zahlungsaufforderung ab dem 1.1.2015.
Es lag lediglich eine Kopie der ersten Seite unseres alten Mietvertrages vor mit folgenden Werte:
Miete (alt 500,00 --> neu 525,00 EUR)
NK (alt 65,00 --> neu 75,00 EUR)
Garage (alt 30,00 --> neu 60,00 EUR)
Bezüglich der Miete und NK haben wir ja kein Problem, da wir wissen, das unsere derzeitige Miete im Rahmen der Vergleichsmiete liegt.
Darf der Vermieter die Garagenmiete so drastisch erhöhen (liegt ja deutlich über 20 %) oder muss diese 20 % Grenze zusammen mit der Miete gesehen werden?
Ferner hat der Vermieter uns freigestellt auf die Garage könnten wir ja auch verzichten um die Mieterhöhung gering ausfallen zu lassen. Allerdings haben wir ja einen "Einheits-Mietvertrag". Kann der Vermieter die Garage alleine kündigen?
Vielen Dank für Eure Hilfe ...