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Alt 05.01.2015, 00:03
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung Kaltmiete und Garage

Dieses Mieterhöhungsbegehren ist sachlich falsch und daher ungültig. Sie sollten also auf keinen Fall darauf eingehen. Wie es formal richtig aussehen müsste, finden Sie hinter diesem Link:

Die 10 häufigsten Vermieterfehler Berliner Mieterverein e.V.

Die nebenkosten von 65,- bzw. 75,- € erscheinen mir sehr gering. Ist das eine Vorauszahlung oder eine Pauschale?

Und nein, eine Garage, die Bestandteil des Wohnraummietvertrages ist, kann vom Vermieter nicht gekündigt werden.

Sie müssen auch nicht den Vermieter auf die ganzen Fehler aufmerksam machen, es genügt, dass Sie ihm mitteilen, dass die Mieterhöhung wegen formaler Fehler nicht in Kraft tritt.
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