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Alt 14.10.2009, 09:27
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kein Wasserdruck im Bad - Vermieterin verweigert Reparaturen

Hallo Marco,

dass das Bad nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, ist natürlich seltsam.

Dennoch ist es so, dass Kleinreparaturen teilweise vom Mieter übernommen werden müssen, im Speziellen im Bereich Gas, Wasser und Elektrizität und bis zu 100 Euro. Dies zählt zu den Instandhaltungen. Hierzu müsste es in deinem Mietvertrag eine spezielle Regelung geben.

Dies solltest du vorab prüfen: Reparaturen und Kleinreparaturen

Sollte dem nicht so sein, dann melde dich bitte nochmal und ich werde versuchen vielleicht noch etwas Licht in den Sachverhalt zu bringen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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