Hallo,
der Weg zur Berechnung des Pflichtteils Ihres Sohnes aus erster Ehe erfolgt am leichtesten über die Berechnung des gesetzlichen Erbteils, da der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs darstellt.
Je nach Güterstand, beträgt der Erbanteil Ihrer Frau mindestens 25%, 50% bei Zugewinngemeinschaft:
Erbrecht des Ehegatten - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber
Gehen wir von der Zugewinngemeinschaft aus, würde der Erbteil Ihres Sohnes gesetzlich ebenfalls 50% betragen, vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Erben erster Rangordnung.
Der Pflichtteil des Sohnes beträgt somit 25%.
Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach