Wenn für die Betriebskosten (außer Heizung) eine Pauschale vereinbart ist, dann kann die nicht einseitig vom Vermieter erhöht werden. Oder ist eine mögliche Erhöhung im Mietvertrag vereinbart?
Sie sollten die ganze Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht, oder dem örtlichen Mieterverein zur
Prüfung vorlegen. Wenn Sie die geforderten Erhöhungen bezahlen, haben Sie automatisch zugestimmt.