AW: Ist §549 in Wohngemeinschaften anwendbar?
Ok der fall geht weiter :-) bis zum Ende - ich werde hier berichten wie es ausgeht- Abmahnung mit 15 Punkten wurde mit Angriff auf die schon vor Einzug der Person bestehenden Tierhaltung beantwortet, mit nicht haltbaren und wahrheitswiedrigen Inhalten. Ich halte das für keine konstruktive und konfliklösend orientierte Reaktion. Eine Zumutbarkeit des bestehenden Mietverhältnisses halte ich für nicht mehr gegeben - es muss noch geprüft werden ob es bis zum Ende einer gestzlichen Künd.frist zumutbar ist. Zumutbar für die restlichen Mitbewohner und den Hauptmieter.
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