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Alt 17.10.2009, 13:24
Babsi12 Babsi12 ist offline
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Unglücklich Alten Mietvertrag kündigen

Meine Situation!

Ich bin am 01.08.1994 in meine Wohnung gezogen (Altbau) in den ganzen 15 Jahren wurde in meiner Wohnung nichts repariert.Seit Jahren bräuchte ich neue Fenster u.s.w.Nun meine Frage: Ich könnte im Feb.2010 sätensten März 2020 in eine andere Wohnung ziehen,in meinem Mietvertrag steht allerdingsas Mietverhältnis kann von jedem Teil innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen ordenlich gekündigt werden.Ist Wohnraum vermietet,so kann dieser von jeden Teil spätestens am 3.Werktag eines Kalendermonats für den letzten des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.Nach 5,8 und 10 Jahren seit der überlassung des Wohnraums verlängert sich sich die Frist um jeweils 3 Monate. Welche Frist gilt nun für mich?? Wenn ich 12 Monate einhalten müßte hatte ich ja nie eine Chance auszuziehen.´,ich müsste dann ja auf gut Glück kündigen das kann ja wohl nicht sein oder???



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