Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 20.10.2009, 12:12
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Alten Mietvertrag kündigen

Hallo Babsi,

bei wortgemäßer oder auch sinngemäßer Wiedergabe der damaligen Gesetzeslage, so wie es hier der Fall zu sein scheint, gilt die im Mietvertrag vereinbarte gestaffelte Kündigungsfrist. Für dich also 12 Monate.

Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen, der in das Vertragsverhältnis eintritt. Somit könntest du auch früher aus dem Mietvertrag ausscheiden. Den Nachmieter müsstest du auf eirgene Kosten suchen. Der Vermieter ist aber auch nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren.

Hier sollte im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter stattfinden.


Ich hoffe ich konnte behilflich sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten