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Alt 01.02.2015, 09:29
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mietvertrag nicht korrekt ausgefüllt - ist der Vertrag nichtig oder kündbar?

Zitat:
2. Beginn des Mietvertrages ist nicht angegeben
Ist an anderer Stelle ein Datum angegeben?

Zitat:
3. Der Vermieter gibt den 3. Wohnungsschlüssel nicht herraus.
Dann tauscht man den Schließzylinder der Wohnungstür und beim Auszug macht man das rückgängig.

Zitat:
Für mich ein klarer Beweis das er in der Wohnung war.
Und wie sollte er die Verstopfung beseitigen, ohne die Wohnung zu betreten? Er wurde per Telefon ja dazu aufgefordert.

Zitat:
4. Die Mietdauer ist auf "24" geregelt.
Wenn tatsächlich nur diese Zahl steht, dann dürfte der Kündigungsausschluss meiner Meinung nicht gültig sein.

Zitat:
und verlangt laut vertrag 50 € für die Strompauschale.
Wenn man den Fehler gemacht und keinen eigenen Stromzähler verlangt hat, dann muss man mit dem Pauschalbetrag von 50,- Euro leben. Dann spielt es aber keine Rolle, welche anderen Geräte da noch laufen.

Übrigens, 50,- Euro ist recht happig, das ist der Verbrauch eines 2 Personenhaushaltes. Solche Verträge unterschreibt man nicht vor einer gründlichen Überprüfung.

Sie sollten diesen Vertrag einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vorlegen. Einen Anwalt können Sie auch über dieses Forum beauftragen, zuerst einmal telefonisch. Das weitere wird dann der Anwalt in die Wege leiten:

Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt
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