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Alt 03.02.2015, 07:17
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Pfichtteil - Vermögen ermitteln

Hallo.
Das Stichwort lautet hier: Auskunftspflicht der Erben. Hier haben wir einen schönen Artikel zum Thema:
Ermittlung der Höhe des Nachlasses (Nachlassverzeichnis)

Dort finden Sie auch relevante Informationen zur Auskunftspflicht, die sich größtenteils aus dem § 2314 BGB ergeben.

Dort können Sie nachlesen, dass Sie die Ermittlung des Nachlasswertes auch über die Behörde oder einen bestellten Notar veranlassen können.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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