Hallo.
Das Stichwort lautet hier: Auskunftspflicht der Erben. Hier haben wir einen schönen Artikel zum Thema:
Ermittlung der Höhe des Nachlasses (Nachlassverzeichnis)
Dort finden Sie auch relevante Informationen zur Auskunftspflicht, die sich größtenteils aus dem
§ 2314 BGB ergeben.
Dort können Sie nachlesen, dass Sie die Ermittlung des Nachlasswertes auch über die Behörde oder einen bestellten Notar veranlassen können.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach