AW: Erbrecht bei Immobilie
Dort steht, dass ein schriftlicher Mietvertrag nur mit der Erbengemeinschaft zustande kommen kann!
Da Sie selbst Teil der Erbengemeinschaft sind, müssten Sie also als Vermieter mit unterzeichnen. Das kommt vermutlich nicht in Frage.
Ein mündlicher Mietvertrag kommt nur zustande, wenn sich beide Parteien einig sind. Auch das kommt nicht in Frage!
Somit sehe ich keine rechtliche Grundlage, dass Ihre Mutter Ihren Mietanspruch durchsetzen kann.
Ich sehe eher Bedarf für ein klärendes Gespräch zwischen Ihnen und Ihrer Mutter!
Viel Erfolg
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