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Alt 07.02.2015, 13:59
Rana123 Rana123 ist offline
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Standard Schenkungsausgleich nach über 10 Jahren

Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig, ich habe gerade das Schreiben vom Amtsgericht bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich den mir zustehenden Pflichtteil bekommen werde und habe deswegen gerade etwas im Internet wegen Schenkungen recherchiert.
Allerdings ist Juristendeutsch zugegebenermaßen nicht meine Stärke. Daher wüsste ich einfach gerne ob ich das richtig verstanden habe und ob es ggf noch andere Optionen gibt.

Mein Großvater ist Ende letzten Jahres gestorben. Er hatte 3 Kinder, Lieblingssohn A, anderer Sohn B und Tochter die er nicht leiden konnte (milde ausgedrückt) C. Ich bin das Kind von C. Meine Mutter hat sich vor ein zwei Jahren (u.a. wegen ihm) umgebracht, insofern bin ich als Enkel erbberechtigt.
Der Punkt ist, der Pflichtteil wird quasi nichts sein, weil er sein gesamtes Eigentum (3 große Häuser und etwas Land, in einem davon haben A mit Familie und meine Großeltern zusammen gewohnt) schon zu Lebezeiten an A verschenkt hat, mit der mündlichen Bedingung, dass dieser für die Pflege im Alter verantwortlich sei. Dem ist A aber nur bedingt nachgekommen, bzw A selbst gar nicht und seine Frau nur bedingt, da sie und meine Großmutter sich nicht leiden konnten/können. Insofern ist meine Mutter viele Jahre, bis zu ihrem Tod, mehrmals pro Woche vorbeigefahren und hat einen Großteil der Pflege übernommen.

So, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann ist eine Schenkung die länger als 10 Jahre her ist (also in diesem Falle mindestens 2 der Häuser und das Land) nicht mehr im Erbe enthalten. Stimmt das so? Wenn ja, gibt es da noch andere Möglichkeiten? Ich meine, bei dem Gesetz geht es ja darum, dass die Erbmasse nicht absichtlich verkleinert werden kann, damit es möglichst fair ist. Genau das war aber, nach eigener Aussage, die Absicht meines Großvaters. Was ist also mit älteren Schenkungen dieser Größenordnung?



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