Hallo,
ich sehe hier keine Ausgleichspflicht mehr.
Dies wäre nur der Fall, wenn der Erblasser dies konkret im Testmant anordnet oder angeordnet hat:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht
Andernfalls zieht
§ 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen - Erbrecht der die 10 Jahres Frist bestimmt.
Vielleicht nutzen Sie noch einmal unsere Rechtsanwaltshotline, um sich diese Information bestätigen zu lassen, da es doch um erhebliche Werte geht:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach