Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 16.02.2015, 19:12
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Notarieller Erbverzicht

Hallo,

es gibt durchaus Tatbestände, bei denen eine solche Erklärung als unwirksam erachtet werden könnte. Dies ist für ein Forum jedoch nicht zu beurteilen.

Ich empfehle Ihnen daher unsere günstige Online-Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Dort bekommen Sie eine Antwort, die Hand und Fuß hat und Ihre persönlichen Umstände und Beweggründe gewichten kann, ob diese ausreichen.


Ich wünsche viel Erfolg!
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten