Gegen diese Fristen ist nichts einzuwenden, denn sie sind nicht starr. Jetzt kommt es darauf an, ob die Wände in der Farbgebung so neutral sind, dass einer Weitervermietung nichts im Wege steht.
Zitat:
Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht.
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Auch dieser Satz nimmt Bezug auf höchstrichterliche (BGH) Urteile und daran wird der Zustand der Wohnung gemessen werden.
Eine Übersicht über aktuelle Urteile gibt es hier:
Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten