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Alt 19.02.2015, 20:25
sellima sellima ist offline
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Standard AW: Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen

Danke für den Artikel, der bezieht sich allerdings meinem Verständnis nach auf eine Einsicht in das Grundbuch, wenn der Erblasser, in diesem Fall mein Vater, bereist verstorben ist.

Meine Frage zielte jedoch darauf ab, ob ich das Grundbuch einsehen kann, jetzt wo er noch lebt, (wir haben keinen Kontakt), um zu sehen, ob das Haus ggf an mein Bruder oder andere verschenkt wurde bzw. noch in seinem Besitzt ist.
Konkret ist die Frage:
Kann ich das Grundbuch (ohne seine Zustimmung) zu seinen Lebzeiten einsehen, um zu verstehen, ob das Haus noch ihm gehört und wenn ja wie?
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