Hallo, hier mal ein Zitat aus Wikipedia:
Zitat:
Zitat von de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht
Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann. [...] Berechtigtes Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ein durch die Sachlage gerechtfertigtes und verständiges Interesse für die Gestattung der Grundbucheinsicht erfordert. [...] Dieses berechtigte Interesse ist dem Grundbuchamt darzulegen.
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Sie sollten es also definitiv probieren und Ihre Gründe darlegen. Andernfalls könnte ein Anwalt sicherlich auch Ihr Interesse durchsetzen und Einsicht erwirken.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach