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Alt 20.02.2015, 03:11
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Grundbucheintrag zwecks möglicher Schenkung einsehen

Hallo, hier mal ein Zitat aus Wikipedia:

Zitat:
Zitat von de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht
Die Grundbucheinsicht ist jedem gestattet, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann. [...] Berechtigtes Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ein durch die Sachlage gerechtfertigtes und verständiges Interesse für die Gestattung der Grundbucheinsicht erfordert. [...] Dieses berechtigte Interesse ist dem Grundbuchamt darzulegen.
Sie sollten es also definitiv probieren und Ihre Gründe darlegen. Andernfalls könnte ein Anwalt sicherlich auch Ihr Interesse durchsetzen und Einsicht erwirken.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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