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Alt 02.03.2015, 16:42
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietspiegel für Einfamilienhäuser?

Hallo,

statt des Mietspiegels sollten Sie sich der ortsüblichen Vergleichsmiete bedienen:
Ortsübliche Miete - neues Mietrecht einfach erklärt

Aus Ihrem Benutzernamen schließe ich einmal, dass Sie Vermieter sind. Demnach hätten Sie folgendes zu tun, um einen angemessenen Mietzins zu ermitteln:
Erkundigen Sie sich bei drei Mietobjekten ähnlicher Lage und Ausstattung nach dem Mietzins und bilden Sie einen Querschnitt. Dieser ergibt dann die ortsübliche Vergleichsmiete.

Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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