Hallo,
statt des Mietspiegels sollten Sie sich der ortsüblichen Vergleichsmiete bedienen:
Ortsübliche Miete - neues Mietrecht einfach erklärt
Aus Ihrem Benutzernamen schließe ich einmal, dass Sie Vermieter sind. Demnach hätten Sie folgendes zu tun, um einen angemessenen Mietzins zu ermitteln:
Erkundigen Sie sich bei drei Mietobjekten ähnlicher Lage und Ausstattung nach dem Mietzins und bilden Sie einen Querschnitt. Dieser ergibt dann die ortsübliche Vergleichsmiete.
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach