AW: Erbengemeinschaft mit Immobilie - 3 Kinder
Hallo,
der Regelfall ist die anteilige Auszahlung des Marktwertes (abzgl. Belastungen), sollte einer der Erben eine Immobilie (nebst Grundstück) übernehmen wollen.
Bei gutem verwandtschaftlichen Verhältnis können natürlich auch andere Vereinbarungen getroffen werden, wie z.B. eine Schenkung oder auch anteilige Schenkung mit Barauslösung.
Hier ist jedoch der Gang zum Notar Pflicht, um die entsprechenden Verträge zu formulieren und auch die Einträge im Grundbuch nach den Wünschen anzupassen und zu aktualisieren.
Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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