AW: Testament - Vom Notar zum Amtsgericht
Hallo,
sollte tatsächlich ein notariell beurkundetes Testament erstellt worden sein, ist der Notar verpflichtet dies auch in die amtliche Verwahrung zu geben.
Somit ist die Frage, wie der Notar vom Todesfall erfährt eigentlich irrelevant, da, wenn ein Testament notariell erstellt wurde, dies auch beim Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegt sein muss.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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