Hallo,
grundlegend erfährt das Finanzamt nicht direkt von einer Schenkung.
Ausnahmen gelten bei Immobilien, da hier eine Änderung im Grundbuch notwendig ist und auch das Finanzamt von der Gemeinde aus informiert wird.
Sollte es sich jedoch um hochpreisige Schenkungen handeln, können diese auch durch eine Rückfrage zur Einkommensteuererklärung ausfindig gemacht werden. Hier muss der Steuerpflichtige dann möglicherweise erklären, warum er auf einmal immense Kapitalerträge hat (Geldschenkung) oder auf einmal Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Schenkung Immobilie).
Lesen Sie doch noch einmal diesen Artikel zum Thema Schenkung und das Finanzamt:
Schenkungssteuererklärung und Schenkungssteuer Erklärung - Schenkung und Erbrecht Ratgeber
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach