Hallo,
alle drei Fragen sind durch ein Forum leider nur sehr schwer zu beantworten.
Zu 1.
Vielleicht ist das Haus mit einer Hypothek belastet... Vielleicht übersteigt der Immobilienwert jedoch diese Belastung?
Zu 2.
Sind die Kinder Nacherben der Stiefmutter oder wurden Sie enterbt? Lediglich eine Enterbung löst den Pflichtteilsanspruch aus. Dies wäre der Fall, wenn Sie ausdrücklich im Testament enterbt oder im Testament nicht erwähnt wurden.
Zu 3.
Da kann ich nur die Glaskugel befragen
Als befreite Alleinerbin kann die Witwe machen was Sie möchte, es sei denn im Testament wurde eine andere Regelung getroffen.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach