Hallo garten,
generell ist das Problem bei Modernisierungsmaßnahmen: Die Miete kann so oder so erhöht werden, wenn die Grundsätze zur Modernisierung eingehalten wurden. Über diese Grundsätze zur Modernisierung und der Mieterhöhung nach der Modernisierung kannst du hier mehr lesen:
Die Modernisierung und
die Mieterhöhung nach der Modernisierung.
Ggf. wurde im obigen Fall von einer Mieterhöhung abgesehen, da die Mieter durch Schmutz und Lärm belästigt wurden. Dies ist meiner Meinung nach nicht üblich, da der Vermieter ja durch die Modernisierung einen besseren Wohnkomfort und ggf. für die Einsparung von Nebenkosten sorgt (z.B. Heizkosten durch bessere Isolierung oder neue Fenster)
Somit ist eine Mieterhöhung nach der Modernisierung immer gerechtfertigt, wenn die Auflagen erfüllt wurden. Ob vorherige Mietminderung oder nicht.
Wenn ich noch weiterhelfen kann, stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Meitrecht Einfach