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Alt 12.03.2015, 23:15
Jekki Jekki ist offline
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Standard AW: Kopie vom Testament

Es muss eine notarielle beglaubigte Kopie sein.
Notarielle Beglaubigung ist das Zeugnis darüber, dass die Unterschrift oder das Handzeichen in Gegenwart eines Notars zum angegebenen Zeitpunkt von dem Erklärenden vollzogen oder anerkannt worden ist.
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