Hallo Xaser,
in diesem Fall hilft nur eins: eine schriftliche Mängelanzeige unter Auflegung einer angemessenen Frist zur Beseitigung. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden hättest du sogar das Recht zur fristlosen Kündigung, da der Vermieter die Heizpflicht nicht wahrgenommen hat und durch Schimmel eine nicht allzu geringe Gesundheitsgefährdung ausgeht. (Mehr zum Thema
Heizpflicht und
Schimmelbefall)
Andernfalls sollte mal über eine Mietminderung nachgedacht werden. Eine Mietminderung ist ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem der Vermieter Kenntnis über die Mängel hat. Da würde also schon ein ganzes Sümmchen zusammenkommen.
Und das dir die Kosten von der Kaution abgezogen werden ist nur gerechtfertigt, wenn du die Schäden verursacht hast. In diesem Falle scheint es mir sich aber eher um Abnutzungserscheinungen zu handeln.
Ich hoffe ich konte helfen und verbleibe mit freundlichem Gruß,
Mietrecht Einfach