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Alt 24.03.2015, 11:29
Nisonibe Nisonibe ist offline
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Standard Testament bei binationaler Ehe

Ein deutscher Mann ist mit einer asiatischen Frau verheiratet; für beide ist es die zweite Ehe, und sie haben keine gemeinsamen Kinder.

Die Frau hat aus ihrer ersten Ehe ein Kind, der Mann hat aus seiner ersten Ehe drei Kinder.

Die Ehepartner leben nicht in Deutschland zusammen, vielmehr pendelt der Mann zwischen beiden Ländern. Zuletzt war seine Aufenthaltsdauer im Ausland jedoch stets länger als die in Deutschland.

Trotzdem hat der Mann in Deutschland nach wie vor seinen Wohnsitz, an dem er auch gemeldet ist.

Grundbesitz auf Seiten des Mannes ist nicht vorhanden, weder in Deutschland noch im Ausland. Der Frau gehören in ihrem Heimatland zwei Eigentumswohnungen.

Dem Mann gehören in Deutschland neben Hausrat und Auto noch einige Sparguthaben und Bausparverträge. Wertgegenstände sind keine vorhanden.



Nun zu den ersten Fragen, die sich ergeben haben:

Genügt es, wenn die Ehepartner im asiatischen Ausland ein gemeinsames Testament machen, welches inhaltlich etwa dem Berliner Testament folgt? Natürlich würde der Mann dann eines seiner Kinder entsprechend informieren.

Oder sollte der Mann in Deutschland nur für sich allein ein Testament verfassen, zumal ja Grundbesitz seinerseits im Augenblick nicht vorhanden ist und es in erster Linie um das Verteilen der Finanzen geht?


Ein weiteres Problem ergibt sich für den Mann daraus, dass von seinen drei Kindern nur eines nach der Scheidung den Kontakt mit ihm beibehalten hat. Aus diesem Grund würde er am liebsten die Anteile der beiden anderen Kinder unterschiedlich und in der Höhe begrenzt festlegen, was aber so wohl nicht möglich ist, oder?

Haupterbin soll natürlich mir der Hälfte die Ehefrau sein.
Die verbleibende Hälfte soll zu zwei Drittel auf das Kind entfallen, das den Kontakt zum Vater beibehalten hat.
Der Rest soll nur einem bestimmten der verbleibenden beiden Kinder zufallen, falls das jedoch nicht möglich ist, unter den beiden verbleibenden Kindern aufgeteilt werden.

Geht das überhaupt???

Oder kann eine Verteilung vielleicht folgendermaßen vorgenommen werden?

Der Bausparvertrag Nr. XXXX geht an .... .
Der Bausparvertrag Nr. UUUU geht an .... .
Das Sparkonto Nr. YYYY geht an ..... .
Das Sparkonto Nr. ZZZZ geht an ..... .
Das Sparkonto Nr. VVVV geht an ..... .


Vielen herzlichen Dank für jeden brauchbaren Ratschlag!



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