Hallo,
es ist sicherlich gut, dass Sie sich ein wenig zurückhalten, da Ihnen der Vermieter in Sachen Ratenzahlung ja auch entgegenkommt. Dennoch sollten Sie diese Mängel nicht hinnehmen und dem Vermieter gegenüber anzeigen.
Das können Sie z.B. mit einer Mängelanzeige machen in welcher Sie unter Festsetzung einer Frist die Behebung der Mängel verlangen. Kostenlose Muster finden Sie z.B. hier:
Muster Mängelanzeige - kostenlose Vorlage - Ratgeber Recht
Außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Mietminderung. Bei Schimmelbefall (ohne Gesundheitsgefährdung) können Sie bis zu 10% der Miete mindern. Bei Gesundheitsgefährdung durch Schimmel bis zu 100% (mit Nachweis vom Amtsarzt). Auch die anderen Mängel können eine Mietminderung bekräftigen.
Hier finden Sie eine Mietminderungstabelle:
Mietminderungstabelle - Mietrecht - Ratgeber Recht
Ich kann Ihnen jedoch nur raten sich vorher mit einem Anwalt kurzzuschließen. Denn alle Prozentsätze in Mietminderungstabellen im Internet sind von Fall zu Fall entschieden und keine
Präzedenzfälle!
Ich wünsche viel Erfolg!