Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 24.03.2015, 22:39
Nisonibe Nisonibe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Testament bei binationaler Ehe

Ja, das habe ich auch schon so vermutet, dass ich bzw. wir ohne fachliche Hilfe möglicherweise nicht richtig entscheiden könnte(n).

Ihr Hinweis, dass ich für jedes Kind die Höhe des Anteils am Erbe in einem begrenzten Rahmen entscheiden kann, ist allerdings sehr hilfreich, und ich möchte mich ganz herzlich dafür bedanken. Da meine Frau und ich bei der Hochzeit (im Ausland, aber aufgrund der Apostille in Deutschland anerkannt) keine andere Vereinbarung getroffen haben, greift wohl der Fall der Zugewinngemeinschaft.
Damit könnte ich ja dann die Ihrerseits vorgeschlagene Aufteilung
50% - 8,33% - 8,33% - 33,34% aufgreifen.
Damit wäre ich sehr zufrieden.

Noch eine Frage habe ich:
Ist es richtig, dass beispielsweise auf meinen Namen laufende Bausparverträge oder eine Unfallversicherung, bei denen meine Ehefrau oder eines der Kinder schon jetzt als Bezugsberechtigte im Todesfall eingetragen sind, bei der oben angesprochenen Anteilsberechnung gar nicht berücksichtigt werden, also für die Höhe der einzelnen Pflichtteilsansprüche gar keine Rolle spielen?




Ich danke recht herzlich für Ihre Hilfe!
Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich mich dringendst darum kümmern muss - ehe es zu spät ist...


Viele liebe Grüße!

Nisonibe
Mit Zitat antworten