Hallo,
sollte eine explizite Bezugsperson in einem Vertrag genannt werden, handelt es sich nicht um ein Erbe im rechtlichen Sinne, sondern um eine Schenkung zu Gunsten Dritter. Lesen Sie dazu bitte einmal hier:
Wann fällt eine Versicherung in die Erbmasse ?
In diesem Falle kann ich Ihnen aber nicht genau sagen, ob die Auszahlung der Verträge möglicherweise einen Pflichtteilergänzungsanspruch auslösen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach