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Alt 15.04.2015, 12:57
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Testament Aufteilung der Erbteile nach Ausschlagung

Hallo,

in diesem Fall fallen die Ansprüche an die beiden nicht ausschlagenden Erben, da die Ausschlagenden dann im Erbrecht behandelt werden, als wenn sie nicht gelebt hätten.

Gemäß § 1953 BGB Wirkung der Ausschlagung Abs. 2 gilt:
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.

Viel Erfolg, Erbecht Einfach
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