Schenkungssteuer:
Das sehe ich auch so. Freibetrag, Steuerklasse und Steuersatz würde ich auch so annehmen:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber
Erbrecht - Pflichtteilsergänzungsanspruch:
Anspruch auf einen Pflichtteil haben nur die engsten Verwandten, meist die Kinder oder Kindeskinder des Erblassers:
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber
Existieren keine Abkömmlinge, gibt es auch niemanden, der seinen Pflichtteil geltend machen kann.
Anrechnung der Schenkung mit abschmelzendem Anteil:
Auch diese Regelung bezieht sich nur auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Somit sehe ich sie als nicht relevant an:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Ausgleichungspflicht:
Auch diese Regelung ist nicht wirklich relevant, da sie keinerlei Erwähnung bedarf:
§ 2053 BGB Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling - Erbrecht
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach