Hallo Jekki,
ich habe das zum Thema Tierhaltung gefunden, da es mich auch gerade betrifft
! Überlege mir einen Labrador zuzulegen und hab erstmal recherchiert, bevor ich mich an den Vermieter wende.
"Das Halten von Kleintieren, die keine großartigen Störungen oder Schädigungen verursachen, fällt unter den allgemeinen vertragsgemäßen Mietgebrauch, wobei allerdings eine derartig geringe Anzahl gemeint sein kann, dass eine Belastung der Mietsache und Belästigung der Mitmieter ausgeschlossen ist."
(Quelle: kanzlei-fritschi.de/mietrecht/)
Ist direkt von ner Anwaltsseite, also gehe ich mal davon aus, dass die Recht haben.